Der Basistarif ist eine gesetzliches Produkt, das den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Ein höhererwertiger Versicherungsschutz der für die PKV typischen Leistungen vorsieht, besteht im Basistarif nicht und unterscheiden sich erheblich von denen der PKV-Tarifen.
Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und muss den Vorgaben dieser Kassen folgen. Während die Privatkrankenversicherten (PKV) dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, werden im Baistarif die Leistungen entsprechend den Gesetzlich Versicherten gekürzt.
Die Höhe des Beitrages ist vom Eintrittsalter und von dem Leistungumfang abhängig. Vorerkrankungen werden hier nicht erfragt und Risikozuschläge nicht erhoben. Die maximale Beitragshöhe ist gesetzlich festgelegt und entspricht der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen(2020 ca. 909,38 Euro/Monat inkl. Pflegepflichtversicherung). Dieses ist der Höchstbetrag, den ein im Basistarif versicherter zahlen muss. Allerdings bleibt dieser Betrag auch, wenn sein Einkommen als Rentner sinkt.
Für jede versicherte Person wird ein eigener Beitrag im Basistarif erhoben. Ein Ehepaar zahlt zwei Beiträge, Kinder und Jugendliche zahlen bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 236 Euro. In der GKV sind Ehepartner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert sind.
Weitere Informationen zum Basistarif finden Sie im Internet.
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