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Notlagentarif

Sie sind im Notlagetarif versichert und möchten dennoch gute Leistungen erhalten? Gerne können wir die für Sie die richtigen Leistungen berechnen. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot, welches Sie direkt abschließen können.

Sie können Ihre Beiträge nicht zahlen?

Sind Sie vorübergehend zahlungsunfähig, so können Sie Ihren Versicherer um eine Stundung der Beiträge bitten. Es obliegt allerdings der Versicherung, ob sie dem Aufschub zustimmt.

Eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit kann eventuell mit einer Reduzierung der Leistungen oder auch durch einen Versicherungswechsel behoben werden. Für Hilfebedürftige, die dem Sozialrecht unterliegen, kann auch der Basistarif eine Lösung sein. Der Versicherer kann Ihre nicht erbrachten Zahlungen der Beiträge einklagen und vollstrecken. Sie können dann in den Notlagentarif eingestuft werden.

Deshalb werden Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts nicht im Notlagentarif versichert, sondern erhalten vom Staat einen Zuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag und können in den Basistarif wechseln.

Wie sind Sie im Notlagentarif versichert?

Ihre Versicherung erstattet nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen, bei Schwanger- und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten nur bedingt erstattet. Der Notlagentarif ist bei allen Versicherern gleich. Weitere Infos zum Notlagentarif finden Sie beim PKV-Verband.

Der Notlagentarif hat einen sehr geringen Beitrag. Ziel ist es, dass ein vorübergehend zahlungsunfähiger Versicherter schnellstmöglich die Beitragsschulden begleichen kann. Die Leistungen sind auf das Nötigste beschränkt. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, die die späteren Zahlungen im Alter vergünstigen. Da im Notlagentarif die Altersvorsorge entfällt, sollten die Rückstände schnell ausgeglichen werden. Sie sollten schnellstmöglich zu einen Normaltarif zurückzukehren.

Beratung in deutscher SpracheBeratung per Telefon:  +49 151-22992297
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